Solche lärmintensiven Veranstaltungen, welche über den Rahmen eines normalen Betriebs hinausgehen, sollen daher gemäss Bericht am Abend mittels Auflage stark eingeschränkt werden (maximal 3 lärmintensive Veranstaltungen nach 22.00 Uhr oder maximal 6 lärmintensive Veranstaltungen bis spätestens 22.00 pro Kalenderjahr), um ein tolerierbares Ausmass an Lärmimmissionen in der Nachbarschaft zu erhalten. Die Beschwerdeführenden verkennen, dass die von ihnen angesprochenen Veranstaltungen mit Publikum und Speaker unter diese Kategorie fallen und damit dieser Einschränkung unterliegen.