Die Fachstelle beurteilt die Schalldämmung der geplanten Gebäudehülle nur im Falle von lärmintensiven Veranstaltungen (publikumsträchtige Veranstaltungen und/oder laute Musik) als kritisch. Solche lärmintensiven Veranstaltungen, welche über den Rahmen eines normalen Betriebs hinausgehen, sollen daher gemäss Bericht am Abend mittels Auflage stark eingeschränkt werden (maximal 3 lärmintensive Veranstaltungen nach 22.00 Uhr oder maximal 6 lärmintensive Veranstaltungen bis spätestens 22.00 pro Kalenderjahr), um ein tolerierbares Ausmass an Lärmimmissionen in der Nachbarschaft zu erhalten.