Diese Schlussfolgerungen der Fachstelle sind nachvollziehbar und plausibel. Es ist davon auszugehen, dass die gleichzeitige Benutzung aller drei Hallen sowohl im Schulbetrieb als auch bei den ausserschulischen Sportangeboten den Regelfall darstellt und die Fachbehörde bei ihrer Beurteilung auch davon ausging; Gegenteiliges ergibt sich jedenfalls nicht aus dem Bericht. Die Fachstelle beurteilt die Schalldämmung der geplanten Gebäudehülle nur im Falle von lärmintensiven Veranstaltungen (publikumsträchtige Veranstaltungen und/oder laute Musik) als kritisch.