Der Fachbericht verkenne aber, dass auch die gleichzeitige Nutzung der drei Hallen für Sporttrainings und -anlässe (letztere allenfalls mit Publikum und Speaker) zu erheblichen Schallimmissionen führen. Es sei daher bereits bei der üblichen Nutzung durch Sportvereine mit störenden und unzulässigen Immissionen zu rechnen. RA Nr. 110/2017/122 20