- Der Anwohnerschaft sind pro Kalenderjahr maximal 3 lärmintensive Veranstaltungen nach 22.00 Uhr bzw. alternativ pro Kalenderjahr maximal 6 lärmintensive Veranstaltungen bis spätestens 22.00 Uhr zuzumuten, welche als vertretbar störend eingestuft werden. - Bei publikumsintensiven Veranstaltungen ist ein geeigneter und genügend dimensionierter Parkund Sicherheitsdienst einzusetzen. - Die Vorsorgewerte des beco für Lüftungs- und andere haustechnische Anlagen müssen eingehalten werden.