Zur Lärmminderung schlägt der Fachbericht folgende Massnahmen bzw. Auflagen vor: - Die Gebäudehülle der projektierten Dreifachturnhalle ist nicht für hohe Schalldruckpegel ausgelegt, weshalb nur Hintergrundmusik (Leq 75 dB(A)/10s) zulässig ist. - Im Freien ist keine Musik gestattet. - Bei Anlässen in der Dreifachturnhalle sind ab 19.00 Uhr sowie jederzeit bei lärmigen Aktivitäten sowie bei Musikwiedergabe sämtliche Türen und Fenster geschlossen zu halten. - Das Rasenspielfeld steht ausschliesslich für Spiel und Sport zur Verfügung und darf nach 22.00 Uhr nicht mehr benutzt werden.