Die Baugrube ist während der Bauphase im Schutze einer Spundwand auszuheben. Dadurch kann gemäss den Ausführungen des AWA allfälligen Setzungen aufgrund der temporären Grundwasserabsenkung vorgebeugt werden. Die Beschwerdegegnerin hat zudem eine regelmässige Grundwasserüberwachung vorzusehen. Damit sind die Grundwasserstände mittels Grundwassermessstellen vor, während und nach Abschluss der Bauarbeiten periodisch zu überwachen und zu protokollieren. Durch diese Überwachung der Wasserspiegel soll frühzeitig erkannt werden, falls ein allfälliger Aufstau ein schädliches Ausmass annimmt, so dass rechtzeitig geeignete Massnahmen getroffen werden können, um den Grundwasserspiegel zu reduzieren.