Gestützt auf die Ausführungen des AWA, wonach negative Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Nachbargrundstücke (durch Aufstau des Grundwassers oder infolge Setzungen während der temporären Grundwasserabsenkung) nicht ausgeschlossen werden können, erachtet es die BVE aber dennoch als angezeigt, von der Beschwerdegegnerin zusätzlich zu den Auflagen gemäss Amtsbericht vom 20. Februar 2017 weitere Massnahmen zur Verhinderung eines Aufstaus von Grundwasser zu verlangen bzw. mittels Auflage sicherzustellen. Diese Auflagen lauten wie folgt: - Während der Bauphase: Es ist ein geschlossener Baugrubenabschluss mit Spundwänden (gemäss Ziff.