In der Stellungnahme vom 10. Oktober 2017 führte das AWA aus, die geplante Tiefgarage rage maximal 2 m unter den mittleren Grundwasserspiegel, unterbreche den natürlichen Grundwasserdurchfluss und verändere somit die örtlichen Gegebenheiten. Negative Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke (durch Aufstau des Grundwassers oder infolge Setzungen während der temporären Grundwasserabsenkung) könnten deshalb nicht ausgeschlossen werden. Da sich die geplanten Bauten im Gewässerschutzbereich üB befänden, sei das AWA indessen nicht verpflichtet, allfällig vorgesehene Massnahmen zum Erhalt der Durchflusskapazität zu prüfen.