__ AG befasst. Daraus ergebe sich, dass grosse Wassermengen den Baugrund durchfliessen und zu einer Instabilität des Baugrundes führen würden und aufgrund der Senkung des Hangwasserspiegels mit Setzungen in den umliegenden Liegenschaften gerechnet werden müsse. 14 Vgl. etwa Abstimmungsbotschaft für die Urnenabstimmung vom 27. November 2016, S. 4. 15 Abstimmungsbotschaft für die Urnenabstimmung vom 27. November 2016. RA Nr. 110/2017/122 11