zweckmässige Nutzung einer Dreifachsporthalle sind die projektierten Dimensionen (Länge von 73.85 m und Breite von 32.78 m) angemessen. Die Beschwerdegegnerin hat in der Vergangenheit stets darauf hingewiesen, dass die bestehenden Hallen unzweckmässig seien und den heutigen Anforderungen nicht mehr genügen würden, sie daher dringend auf neue Räumlichkeiten angewiesen sei.14 Die Stimmberechtigten von F.________ haben sodann in der Volksabstimmung vom 27. November 2016 einem Verpflichtungskredit für die Erweiterung der Schul- und Sportanlage "Dorf" deutlich zugestimmt.