a) Die Beschwerdeführenden rügen, die Dreifachsporthalle sei in der Zone für öffentliche Nutzungen F (im Folgenden: ZöN F) nicht zonenkonform. Aus der Zweckumschreibung gehe hervor, dass die ZöN F für den Schulbetrieb und damit zusammenhängende Nutzungsformen, wie etwa den Sportunterricht zu Schulzeiten, vorgesehen sei. Die geplante Nutzung der Sporthalle gehe jedoch weit über das für den ordentlichen Schulbetrieb Benötigte hinaus. Die beabsichtigte vermehrte Nutzung durch Vereine gehe mit einer gegenüber dem Schulbetrieb massiv erhöhten Benutzungskadenz am Abend und am Wochenende einher.