Grundbuchblatt Nr. P.________. Diese Parzellen befinden sich in unmittelbarer Nähe der Bauparzellen und sind alle nur durch eine Strasse vom Bauvorhaben getrennt. Damit sind alle Beschwerdeführenden als Nachbarn unmittelbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen und daher zur Beschwerde befugt. c) Die Beschwerde ist innert der Rechtsmittelfrist eingereicht worden (Art. 40 Abs. 1 BauG) und enthält einen Antrag und eine Begründung (Art. 32 Abs. 2 VRPG4). Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist damit einzutreten. 2. Begründung des angefochtenen Entscheids