und -immissionen nach der Umweltschutzgesetzgebung überprüfen liess. Die Verfahrensbeteiligten hatten weiter Gelegenheit, zu den vom Rechtsamt für den Fall der Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheids vorgeschlagenen Auflagen im Zusammenhang mit der Grundwasserthematik Stellung zu nehmen. Die Verfahrensbeteiligen hatten schliesslich die Möglichkeit, zum Ergebnis des Beweisverfahrens Stellung zu nehmen.