3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In der Beschwerdeantwort vom 12. Oktober 2017 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des Gesamtentscheides vom 25. August 2017. Das Regierungsstatthalteramt beantragt mit Eingabe vom 26. Oktober 2017 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten könne. Mit Stellungnahmen vom 10. Oktober 2017 und 26.Oktober 2017 äusserten sich das AWA und das AUE zur Beschwerde.