1. Nachdem die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) einem ersten Baugesuch der Beschwerdegegnerin für den Neubau einer Dreifachsporthalle am 2. April 2014 aus ästhetischen Gründen den Bauabschlag erteilte (RA Nr. 110/2013/329), überarbeitete diese das Projekt. Am 20. Dezember 2016 reichte die Beschwerdegegnerin ein neues Baugesuch ein für den Neubau einer Dreifachsporthalle mit Tiefgarage auf den Parzellen F.________ Grundbuchblatt Nr. H.________ und Nr. I.________. Am 2. und 10. Februar 2017 reichte sie Projektänderungen ein.