herausgestellt, dass der bestehende Weg eine Breite von 2.2 m aufweise. Mit der Verbreiterung um 70 cm werde der Weg eine Breite von 2.90 m aufweisen, also 30 cm weniger als an der Einspracheverhandlung festgelegt. Für den bestehenden Weg sei bisher keine Baubewilligung ausgestellt worden. Die Gemeinde geht davon aus, dass der Weg vor Jahren vom Flurweg zum heute bestehenden Weg ausgebaut worden sei. Mit der angefochtenen Baubewilligung solle der Weg legalisiert werden. Ob der Beschwerdegegner von einem Behördenmitglied eine mündliche Zusage für den Ausbau des Weges erhalten habe, könne sie weder bestätigen noch überprüfen.