___ AG im Schopf arbeite, so zum Beispiel am 8. September 2017. Daher sei ein Fachbericht des Amts für Berner Wirtschaft (beco) betreffend Arbeitnehmerschutz erforderlich. Die Beschwerdeführenden machen somit nicht geltend, die Bewilligung für die Vergrösserung des Schopfes sei zu Unrecht erteilt worden. Sie rügen viel mehr, dass die Auflagen betreffend dessen Nutzung nicht eingehalten würden. Sie beantragen also nicht die Aufhebung oder Änderung der angefochtenen Baubewilligung, sondern deren Durchsetzung. Sie erheben damit ebenfalls Rügen baupolizeilicher Natur.