c) Die angefochtene Bewilligung enthält Auflagen betreffend die Anlieferungen. Unter anderem dürfen keine Ein- und Ausladearbeiten auf der Gemeindestrasse erfolgen. Diese ist freizuhalten. Anlieferungen dürfen nur noch mit Fahrzeugen bis 7.5 t erfolgen (Zugfahrzeuge ohne Anhänger). Zudem wird ein Durchschnitt der Anlieferungen pro Jahr für Zugfahrzeuge (Küchenlieferant) und Elektrogeräte festgelegt. Diese Auflagen sind unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Die Beschwerdeführenden bemängeln nun die Anlieferung der I.________ AG. Sie machen geltend, in den letzten Wochen seien mehr Anlieferungen erfolgt als an der Einspracheverhandlung besprochen und diese würden