Die Gemeinde erteilte für diese Anlagen die Baubewilligung gestützt auf das Baugesuch und gemäss dem von der Gemeindeverwaltung als bewilligt gestempelten Situationsplan vom 4. September 2017. Betreffend Grenz- und Strassenabstand der Bioplantagen enthält die angefochtene Bewilligung die Auflage, dass diese gegenüber den Nachbarparzellen einen Grenzabstand von 2.0 m und gegenüber der Gemeindestrasse einen Strassenabstand von 3.6 m einzuhalten hätten. Bewilligt wurde unter anderem auch ein Regendach auf Parzelle Nr. F.________, das im Zeitpunkt der Baueingabe noch nicht bestand.