Dieser wird mit den Anträgen und der Begründung in der Beschwerde festgelegt. Soweit eine Verfügung nicht angefochten wird, erwächst sie in Rechtskraft. Werden Begehren gestellt, die über den Streitgegenstand hinausgehen, fehlt es an einem Anfechtungsobjekt und somit an einer Sachurteilsvoraussetzung.4 Mit Bauentscheid vom 6. September 2017 bewilligte die Gemeinde Kallnach das (überwiegend) nachträgliche Baugesuch des Beschwerdegegners mit mehreren Auflagen. Einzig möglicher Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist somit die Frage, ob diese Baubewilligung zu Recht erteilt worden ist. Auf darüber hinausgehenden Anträge und Ausführungen kann nicht eingetreten werden.