3. Dagegen haben die Beschwerdeführenden am 24. September 2017 eine Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) eingereicht. Sie beantragen, der Bauentscheid sei in gewissen Punkten abzuweisen, weil nicht alle Abmachungen der Einspracheverhandlung eingehalten würden. Sie bemängeln insbesondere den Zufahrtsweg, das Regendach auf Parzelle Nr. F.________, die Anlieferung der I.________ AG und die Nutzung des bewilligten Parkplatzes.