Der Beschwerdegegner stellte daraufhin Fragen zur Baubewilligungspflicht von landwirtschaftlich genutzten Regendächern, die das Regierungsstatthalteramt mit Schreiben vom 11. April 2017 beantwortete. Es wies insbesondere darauf hin, dass das dauerhafte Einrichten von unbeheizten Plastiktunneln und Schutzabdeckungen für Kulturen baubewilligungspflichtig sei.