Die Gestelle für die Beerenkulturen seien nicht entfernt, sondern es seien neue Stauden angepflanzt worden. Das Regierungsstatthalteramt Aarberg führte einen Augenschein durch, holte bei der I.________ AG Auskünfte über den Warenumschlag ein und gab dem Beschwerdegegner Gelegenheit mitzuteilen, ob er für die errichteten Gestelle bzw. Treibhäuser und für den Ausbau des Weges ein nachträgliches Baugesuch einreichen werde. Der Beschwerdegegner stellte daraufhin Fragen zur Baubewilligungspflicht von landwirtschaftlich genutzten Regendächern, die das Regierungsstatthalteramt mit Schreiben vom 11. April 2017 beantwortete.