Am 15. September 2016 wandten sich die Beschwerdeführenden mit einer baupolizeilichen Anzeige an das Regierungsstatthalteramt Seeland. Sie machten unter anderem geltend, die I.________ AG werde immer grösser, obwohl in der fraglichen Zone nur stilles Gewerbe erlaubt sei. Die Anlieferung erfolge regelmässig über den E.________weg und die grossen Camions würden die Strasse versperren. Ein Feldweg sei mit Pflastersteinen ausgebaut worden und diene nun als Anlieferungsweg. Die Gestelle für die Beerenkulturen seien nicht entfernt, sondern es seien neue Stauden angepflanzt worden.