Die Beschwerdeführenden haben nicht nachgewiesen, dass der betriebsnotwendige Wohnraumbedarf damit nicht abgedeckt werden kann. Gemäss dem Grundstücksinformationssystem Grudis hat des Weidhaus eine Grundfläche von 66 m2; es verfügt gemäss Beschreibung im Bauinventar über zwei Geschosse. Die Beschwerdeführenden führen zwar an, das Weidhaus verfüge über einen äusserst einfachen Ausbaustandard (z.B. keine Toilette im Haus) und es bestehe keine Hauszufahrt.