Andernfalls würde Wohnraum bewilligt, der in absehbarer Zukunft das zonenkonforme Mass übersteigt. Es könnte daher vorliegend zusätzlich zum vorhandenen Wohnraum im Bauernhaus maximal ein Bedarf nach Wohnraum im Umfang einer Elternteilwohnung mit einer Bruttogeschossfläche von 100 m2 geltend gemacht werden. Da das Bauvorhaben diesen Richtwert deutlich überschreitet, kann es nicht bewilligt werden.