zunächst so ausgestaltet werden soll, dass Eltern- wie auch Nachfolgegeneration in erheblichem Umfang im Betrieb aktiv sein werden. Gleichzeitig ist, da es sich um eine Eltern- und eine Nachfolgegeneration handelt, der künftige allmähliche Rückzug der Elterngeneration aus der Betriebsleitung absehbar. Ein aktuelles Bedürfnis nach zusätzlichem Wohnraum im Umfang einer Elternteilwohnung könnte bei dieser Konstellation wohl nachgewiesen werden; letztlich kann diese Frage hier offen bleiben.