Das LANAT erblickte besondere Umstände in der abgeschlossenen landwirtschaftlichen Ausbildung des Sohnes, der Vereinbarung einer Generationengemeinschaft zwischen Eltern und Sohn sowie im Sömmerungsbetrieb. Die Betriebsgrösse (rund das Doppelte der Mindestgrösse eines landwirtschaftlichen Gewerbes im Berg- und Hügelgebiet, in dem der Betrieb angesiedelt ist), die Betriebsart (Milchwirtschaft mit Sömmerungsbetrieb) und die Vereinbarung einer Generationengemeinschaft mit dem landwirtschaftlich ausgebildeten Sohn lassen darauf schliessen, dass die Übergangsphase des Generationenwechsels früh begonnen und