Elternteilwohnung (Altenteil) in der vorliegenden Konstellation wohl zonenkonform wäre, obwohl der bisherige Betriebsleiter Jahrgang 1961 hat und sich noch längere Zeit nicht aus dem Betrieb zurückziehen wird. Das LANAT erblickte besondere Umstände in der abgeschlossenen landwirtschaftlichen Ausbildung des Sohnes, der Vereinbarung einer Generationengemeinschaft zwischen Eltern und Sohn sowie im Sömmerungsbetrieb.