Grundsätzlich muss der Generationenwechsel absehbar sein, damit die Schaffung neuen Wohnraums als zonenkonform gilt. Im vorliegenden Fall hat das AGR gestützt auf den Fachbericht des Amtes für Landwirtschaft und Natur (LANAT) erwogen, dass eine 13 Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), neues Raumplanungsrecht. Erläuterungen zur Raumplanungsverordnung und Empfehlungen für den Vollzug, 2001, Ziff. 2.3.1 RA Nr. 110/2017/11 8