Auch wenn sich die bisherigen Betriebsleiter zurückziehen und die Nachfolgegeneration die Betriebsleitung übernimmt, muss die Unentbehrlichkeit des neu zu schaffenden Wohnraums im Einzelfall bejaht werden können, denn die allgemeinen Voraussetzungen der Zonenkonformität für Wohnbauten müssen auch dann erfüllt sein.13 Nebst dem sozialen Aspekt, dass die Eltern ein Leben lang in der Landwirtschaft gearbeitet und in der Landwirtschaftszone gewohnt haben, ergibt sich die Unentbehrlichkeit in der Regel daraus, dass die Eltern in abnehmendem Umfang im Betrieb tätig bleiben und die Betriebsübergabe in einer längeren oder kürzeren Übergangsphase erfolgt.