b) Wenn Wohnraum für einen zweiten Betriebsleiter geschaffen werden soll, so wird nach dem Gesagten verlangt, dass der Betrieb die dauernde Präsenz nicht nur eines, sondern zweier Betriebsleiter erfordert. Entsprechend verlangt das Merkblatt des AGR "L2 Landwirtschaftliches Wohnen" für den Fall, dass zusätzlicher Wohnraum für einen von zwei gleichberechtigten und gleichverantwortlichen Betriebsleitern geschaffen werden soll, dass der Betrieb die Mindest-Standardarbeitskraft mindestens doppelt erfüllt.