34 Abs. 4 RPV die Bewilligung weiter nur erteilt werden, wenn der Baute oder Anlage am vorgesehenen Standort keine überwiegenden Interessen entgegenstehen und der Betrieb voraussichtlich längerfristig bestehen kann. Im Folgenden wird geprüft, ob diese Voraussetzungen beim streitigen Bauvorhaben erfüllt sind. 3. Landwirtschaftliches Gewerbe RA Nr. 110/2017/11 5