Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2017/11 3 Landwirtschaftszone nicht zonenkonform ist. Die Gemeinde Kandergrund erklärte mit Schreiben vom 10. Februar 2017, dass die gemeinderechtlichen Bauvorschriften eingehalten seien, und befürwortete die Erteilung der Baubewilligung. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen