2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 23. Januar 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheides vom 30. Dezember 2016 und die Erteilung der Baubewilligung, eventuell unter Auflage eines Zweckentfremdungsverbotes oder unter der Auflage, dass das auf der Bauparzelle befindliche Weidhaus, das die Beschwerdeführenden als Ferienhaus vermieten, abgebrochen wird. Zur Begründung führen sie an, dass die Beschwerdeführenden 1 und 2 als bisheriges Betriebsleiterpaar per 1. Januar 2017 mit ihrem Sohn, dem Beschwerdeführer 3, eine Generationengemeinschaft