Da die Auflage Teil des Bauentscheides ist, musste sie von der Beschwerdegegnerin nicht bereits im Baubewilligungsverfahren erfüllt werden. Die Bestätigung und Angaben zu den Sicherungsmassnahmen müssen der Gemeinde erst vor Baubeginn vorgelegt werden. Bei schwierigen Hangverhältnissen ist es in der Regel mit der vorgängigen Berechnung allein nicht getan; vielmehr bedarf es während der Bauausführung einer fachlichen Begleitung und Überwachung. So muss auch geprüft werden, ob die Sicherungsmassnahmen, wie z.B. eine Nagelwand, die Stabilität der Baugrube tatsächlich gewährleisten. Im Rahmen der konkretisierten Sicherungsmassnahmen wird daher auch aufzuzeigen sein, ob bzw.