b) Das Bauvorhaben soll am Fuss eines Hanges erstellt werden. Aus geologischen Baugrunduntersuchungen, die 2012 im Hinblick auf die weitere Überbauung des Hanges vorgenommen wurden,6 ist bekannt, dass die geotechnischen Verhältnisse wegen des Hanglehms anspruchsvoll sind und entsprechende Sicherungsmassnahmen erfordern. Im Gutachten von 2012 wurde eine Fundation mittels Pfählen bis auf den Molassefels empfohlen. Freie Böschungen sollen nicht steiler als 1:2 (Höhe:Breite) ausgeführt werden. Alternativ könnten mit Nagelwänden steilere Böschungen erstellt werden. Die Dimensionierung der Nagelwände müsse durch den projektierenden Ingenieur erfolgen.