Die Risiken, welche durch Baugruben, Aufschüttungen, Terrainanpassungen oder Pfählungen für die Nachbarbauten entstünden, seien nicht abschätzbar. Die Auflage der Gemeinde, wonach eine Bestätigung über die genügende Hangsicherung auf der Ost- und Südseite des Hauses F einzureichen und die konkreten Sicherungsmassnahmen aufzuzeigen seien, sei von der Bauherrschaft noch in keiner Weise "berücksichtigt und bearbeitet" worden. Es seien auch noch keine ergänzenden Untersuchungen in Zusammenhang mit dem vorliegenden Bauprojekt vorgenommen worden.