2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 20. September 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 18. September 2017 und Erteilung des Bauabschlags. Zudem beantragen sie, ihre Rechtsverwahrung sei anzumerken.