1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 12. Juli 2016 bei der Gemeinde Niederhünigen ein Baugesuch ein für den Neubau eines 3-Familienhauses und eines 6-Famililenhauses mit Einstellhalle auf Parzelle Niederhünigen Gbbl. Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Kernzone. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 18. September 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Baubewilligung.