1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung der Gemeinde Adelboden vom 5. September 2017 wird bis auf die Frist in Dispositivziffer 2 bestätigt. Diese Frist wird von Amtes wegen neu angesetzt auf den 15. März 2018. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'600.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung