Die Wohneinheiten im Erd-, Ober- und Dachgeschoss wurden durch die Aufhebung des offenen Luftraums mit Galerie zwischen OG und DG, die Aufhebung der Innentreppe zwischen EG und OG, das Anbringen von Küchenanschlüssen im EG und den Kücheneinbau im DG schrittweise verselbständigt. Diese Veränderungen wurden in den Projektänderungsgesuchen nicht oder nur unzulänglich dargestellt. Dieses Vorgehen erweckt den Eindruck planmässigen Vorgehens. Die Beschwerdeführenden können nicht als gutgläubig betrachtet werden.