c) Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands dient der Durchsetzung der Vorschriften über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland und über die Erstellung von Zweitwohnungen und liegt damit im öffentlichen Interesse. Im Gesamtbauentscheid vom 3. August 2012 hatte das Regierungsstatthalteramt die Baubewilligung für das Wohnhaus explizit mit der Auflage versehen, dass im ganzen Wohnhaus nebst der Küche im OG keine weitere Küche oder Kochgelegenheit installiert werden dürfe. In den Projektänderungsbewilligungen wurde der Fortbestand dieser Auflage jeweils bekräftigt.