Der Kücheneinbau im Dachgeschoss, mit dem eine zusätzliche Wohnung im Gebäude geschaffen wird, verstösst somit auch gegen das Zweitwohnungsgesetz. Das Bauvorhaben ist auch deshalb unzulässig. h) Zusammenfassend ergibt sich, dass die Gemeinde dem nachträglichen Baugesuch betreffend Einbau einer Küche im Dachgeschoss zu Recht den Bauabschlag erteilt hat. 4. Wiederherstellung