g) Der Zweitwohnungsanteil der Gemeinde Adelboden beträgt mehr als 20 %.15 Nach Art. 6 ZWG darf daher die Erstellung einer neuen Zweitwohnung nicht bewilligt werden, sofern diese nicht touristisch bewirtschaftet wird. Letzteres machen die Beschwerdeführenden nicht geltend; es dürfte sich auch kaum mit der Untersagung der ganzjährigen Vermietung gemäss der Erwerbsbewilligung vom 13. August 2009 vereinbaren lassen. Ebenso wenig wird behauptet, dass es sich um eine Erstwohnung handelt. Der Kücheneinbau im Dachgeschoss, mit dem eine zusätzliche Wohnung im Gebäude geschaffen wird, verstösst somit auch gegen das Zweitwohnungsgesetz.