Bei der Baukontrolle vom 3. März 2017 hat die Gemeinde festgestellt, dass im EG die Wände für den vorgesehenen Kellerraum nicht erstellt worden sind, so dass die entsprechende Fläche zum Wohnen genutzt werden kann. Zudem bestanden im EG Anschlüsse für einen Kücheneinbau. Im DG war eine Küche bereits erstellt worden.