b) Mit der ursprünglichen Baubewilligung vom 3. August 2012 wurde ein Gebäude mit zwei unbewohnten Untergeschossen (Garage, Keller) und drei Wohngeschossen bewilligt. Im Erdgeschoss (EG) sollten sich ein Aufenthalts- und ein Schlafraum für Gäste mit Bad/WC sowie ein Keller und ein Bastelraum befinden; eine Treppe sollte im Gebäudeinneren ins Obergeschoss (OG) führen. Das EG hatte keinen eigenen Zugang von aussen; die einzige vorgesehene Aussentüre erschloss den Aussensitzplatz. Im OG sollten sich ein offener Wohn- und Essbereich mit Küche, ein Schlafzimmer mit Bad/WC und ein zusätzliches WC befinden. Im OG befand sich die Eingangstür;