Auch diese Auflage ist rechtskräftig geworden. Daher stellt sich die Frage, ob die Zulässigkeit einer Küche im Dachgeschoss 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) 4 Vorakten, pag. 44, 53 und 60 RA Nr. 110/2017/116 5 als sogenannte res iudicata bereits rechtsbeständig, also grundsätzlich unabänderlich verneint worden ist.