Am 21. Juni 2017 ordnete sie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands (Entfernen der Küche im Dachgeschoss sowie Plombieren der bestehenden Anschlüsse im Erdgeschoss) bis spätestens am 30. September 2017 an. Gleichzeitig machte sie die Beschwerdeführenden auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuches aufmerksam und drohte für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme an.